Infos für Ausschreibungen über die europäische Ausführungsnorm für Stahl- und Aluminiumtragwerke

DIN EN 1090

Seit dem 1. Juli 2014 ist die Ausführung und damit auch die Ausschreibung nach den Regelungen dieser Norm - ohne Ausnahmen - erforderlich. Das betrifft alle tragenden und sichernden Bauteile. Die Norm gilt also für Treppen und Geländer genauso wie für Stahlkonstruktionen, Stahlbauhallen und Ingenieurbauwerke.
An die ausführenden Unternehmen werden besondere Anforderungen hinsichtlich der Betriebseinrichtung und des erforderlichen Personals gestellt, um eine hohe Qualitätszuverlässigkeit für diese sicherheitsrelevanten Bauteile zu erreichen. Eine Vernachlässigung kann schwere Folgen mit sich bringen. Im Schadensfall erstreckt sich dies bis hin zu strafrechtlichen Ermittlungen.

Vorteile für den Kunden


• Rechtssicherheit
Die Bauaufsicht kann fordern, dass ein nicht gesetzeskonform in Verkehr gebrachtes Bauprodukt wieder demontiert wird. Für Schäden, die durch die Nutzung der Leistung entstehen, kann auch der Auftraggeber haftbar gemacht werden. Durch eine CE-Kennzeichnung sind Sie abgesichert.

• Hohe Qualitätsansprüche durch Fremdüberwachung der Betriebe
Die Betriebe werden durch anerkannte Stellen zertifiziert und unterliegen einer laufenden Fremdüberwachung. Dies garantiert die Einhaltung der Normen und der werkseigenen Produktionskontrolle.

• Ausführung durch qualifiziertes und geschultes Personal
Die zertifizierten Hersteller müssen qualifiziertes und geschultes Personal nachweisen. So müssen alle Betriebe über eine Schweißaufsicht und geprüfte Schweißer verfügen.

• Rückverfolgbarkeit der Bauprodukte
Alle Bauprodukte können langfristig bis zum Ursprungshersteller zurückverfolgt werden.

• Unbegrenzte Verwendung der Produkte in ganz Europa möglich
Sollten Sie als Investor oder Wiederverkäufer am Markt agieren, können Sie nur durch gekennzeichneten Produkten sicherstellen, am Markt rechtskonform und damit rechtssicher zu handeln - und das europaweit.

Arbeitshilfen zur Ausschreibung



Videos zur DIN EN 1090

DIN EN 1090

Um Bauprodukte auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr zu bringen, ist spätestens ab 01. Juli 2014 eine CE-Kennzeichnung verpflichtend. Ab diesem Datum läuft die Koexistenzphase mit der DIN 18800-7 ab.
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Künftig müssen im bauaufsichtlichen Bereich tragende Teile aus Stahl und Aluminium konform zur neuen DIN EN 1090-1 in Verbindung mit DIN EN 1090-2 für Stahl bzw. DIN EN 1090-3 für Aluminium hergestellt werden. Die Ziele der neuen Norm sind die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes auch für tragende Bauprodukte aus Stahl und Aluminium, eine europaweite Verbesserung der Standsicherheit von Bauwerken und Konstruktionen wie Produktionshallen, Flughafengebäuden oder Tribünen sowie die europaweite Vereinheitlichung der Anforderungen.

Die wichtigsten Voraussetzungen, damit ein Betrieb seine Produkte mit einem CE-Kennzeichen versehen kann, sind:

• Zertifizierte werkseigene Produktions- kontrolle nach DIN EN 1090-1
• Ausreichende Personal-Qualifikationen nach DIN EN 1090-2/-3
• Erstprüfung durch den Hersteller nach EN 1090-1
• Schweißzertifikat nach EN 1090-1 (wenn geschweißt wird)

Die Qualität der eigenen Produkte besser kontrollieren zu können ist ein handfester Wettbewerbsvorteil. Dem gegenüber steht der Aufwand ein solches Kontrollsystem einzurichten.