Agentur für Arbeit fördert BZM-Kurse


Bereits seit längerem unterstützt die Agentur für Arbeit Weiterbildungsmaßnahmen, wenn dafür bestimmte Voraussetzungen vorliegen. In diesen Fällen stellt die Arbeitsagentur sogenannte "Bildungsgutscheine" aus, die beim BZM willkommen sind und eingelöst werden.

Zur Förderung der beruflichen Weiterbildung kann die Agentur für Arbeit Bildungsscheine ausgeben, wenn bestimmte Förderungsvoraussetzungen vorliegen. In einem "Bildungsgutschein" sind unter anderem genannt: das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, der regionale Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer (längstens drei Monate, in denen der Bildungsgutschein eingelöst werden muss). Diesen löst das BZM gerne ein.
Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.
Die Agentur für Arbeit wird abwägen, ob zum Beispiel die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.
Die Antragsteller/-innen müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein. Wenn ein solcher Gutschein ausgestellt wird, werden die Kurskosten des BZM komplett von der Arbeitsagentur übernommen. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.



Lehrgänge
"Schweißen"

Das BZM bietet verschiedene Kursmodule im Bildungsbereich "Schweißen" an.

Vorbereitungskurs
Externenprüfung

Externenprüfungen geben die Möglichkeit, den Gesellenbrief im Metallbau-Handwerk zu erlangen.

Bildungsgutscheine willkommen

Bildungsgutscheine der Arbeitsagentur sind jederzeit willkommen und werden vom BZM eingelöst.